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  • 21.11.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 24/05

    Doppelte Haushaltsführung, Wohnung, Notwendigkeit, Angemessenheit

    Letzte Änderung: 21. November 2007, 09:52 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Notwendiger Mehraufwand der Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung. Ist bei einer Einzelperson eine ca. 60 qm große Wohnung am Beschäftigungsort angemessen? Kann der Kläger als Geschäftsführer einer Bank den darüber hinausgehenden Mehraufwand für eine Drei-Zimmer-Wohnung mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 94 qm, die von ihm nach den Vorstellungen des Arbeitgebers auch für berufliche Besprechungen und zur Repräsentation genutzt wird, nur dann als beruflich veranlasste Erwerbsaufwendungen abziehen, wenn die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers gegeben ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 24/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 17.2.2004 17 K 6386/02 E EFG 2005, 1758

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12

    Erledigt durch: Urteil vom 09.08.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger