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  • 04.01.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1 Nr 1a · X R 47/14

    Dauernde Last, Versorgungsleistung, Vermögensübergabe, Altenteil

    Letzte Änderung: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2014, 10:00 Uhr

    Altenteilsleistungen im Zusammenhang mit der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs als Sonderausgaben: Sind die vereinbarten Versorgungsleistungen (freie Kost und Wohnung sowie Barzahlungen) als dauernde Last abziehbar, wenn der übertragene Betrieb im Zeitraum von mehr als zwei Jahren vor und zwei Jahren nach der Übergabe keine ausreichenden Erträge zur Erbringung der geschuldeten Leistungen erwirtschaftete? Fehlt es an dem erforderlichen Rechtsbindungswillen, wenn die Versorgungsleistungen nicht wie vereinbart erbracht werden (Anerkennung nur der Barleistungen als dauernde Last)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 47/14

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 8.5.2013 4 K 28/13 EFG 2014, 1788

    Normen: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a

    Erledigt durch: Urteil vom 08.07.2015, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung