04.01.2016 · Erledigtes Verfahren · EnergieStG § 38 Abs 1 · VII R 13/14
Energiesteuer, Nacherhebung, Abrechnung, Schätzung
Letzte Änderung: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2014, 10:00 Uhr
Nacherhebung von Energiesteuer vom Energieversorgungsunternehmen für die Erdgasmengen, die es im Veranlagungsjahr 2009 an die Kunden geliefert hat und von diesen dem Leistungsnetz entnommen worden sind, jedoch erst im nachfolgenden Kalenderjahr vom Versorgungsunternehmen ermittelt und abgerechnet wurden.
(Siehe VII R 3/14).
Hätte das FG die in der Steueranmeldung für 2009 enthaltenen Mengen in 2008 gelieferten Erdgases in Abzug bringen müssen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 13/14
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 17.4.2013 4 K 4691/12 VE
Normen: EnergieStG § 38 Abs 1, EnergieStG § 39 Abs 6
Erledigt durch: Urteil vom 07.07.2015, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger