04.01.2016 · Erledigtes Verfahren · EnergieStG § 38 Abs 1 · VII R 3/14
Energiesteuer, Nacherhebung, Abrechnung, Schätzung
Letzte Änderung: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2014, 10:00 Uhr
Nacherhebung von Energiesteuer vom Energieversorgungsunternehmen für die Erdgasmengen, die es im Veranlagungsjahr 2009 an die Kunden geliefert hat und von diesen dem Leitungsnetz entnommen worden sind, jedoch erst im nachfolgenden Kalenderjahr vom Versorgungsunternehmen ermittelt und abgerechnet wurden.
Hätte das Versorgungsunternehmen für die im Veranlagungsjahr 2009 noch nicht ermittelte und abgerechnete Erdgasmenge eine Schätzung vornehmen und in ihre Steueranmeldung für 2009 aufnehmen müssen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 3/14
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 17.4.2013 4 K 4691/12 VE
Normen: EnergieStG § 38 Abs 1, EnergieStG § 39 Abs 6
Erledigt durch: Urteil vom 07.07.2015, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung