03.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 56/14
Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit
Letzte Änderung: 3. August 2016, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2014, 10:00 Uhr
Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten bezüglich des nachehelichen Unterhalts und des Zugewinnausgleichs) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten bzw. Unausweichlichkeit durch die Finanzverwaltung.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 56/14
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 15.8.2014 3 K 2493/12 E
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 14.04.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung