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  • 03.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 56/14

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit

    Letzte Änderung: 3. August 2016, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2014, 10:00 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten bezüglich des nachehelichen Unterhalts und des Zugewinnausgleichs) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten bzw. Unausweichlichkeit durch die Finanzverwaltung.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 56/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 15.8.2014 3 K 2493/12 E

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 14.04.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung