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  • 26.02.2016 · Erledigtes Verfahren · EnergieStG § 60 Abs 1 · VII R 37/14

    Energiesteuer, Entlastung, Zahlung, Ablaufhemmung

    Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr

    Entlastung von der Energiesteuer für Dieselkraftstoff, wegen Zahlungsausfalls beim Abnehmer.
    Enthält ein Bescheid, in dem über die Entlastung für zwei Kraftstofflieferungen entschieden wird, zwei selbständige Verwaltungsakte, von denen auch einer allein angefochten werden kann?
    Wurde zwischen Lieferer und Warenempfänger ein Eigentumsvorbehalt vereinbart (kein Hinweis auf der Vorderseite der Rechnung auf die rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 37/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 17.6.2014 4 K 98/13

    Normen: EnergieStG § 60 Abs 1, AO § 118

    Erledigt durch: Urteil vom 10.11.2015, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung