26.02.2016 · Erledigtes Verfahren · EnergieStG § 60 Abs 1 · VII R 37/14
Energiesteuer, Entlastung, Zahlung, Ablaufhemmung
Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr
Entlastung von der Energiesteuer für Dieselkraftstoff, wegen Zahlungsausfalls beim Abnehmer.
Enthält ein Bescheid, in dem über die Entlastung für zwei Kraftstofflieferungen entschieden wird, zwei selbständige Verwaltungsakte, von denen auch einer allein angefochten werden kann?
Wurde zwischen Lieferer und Warenempfänger ein Eigentumsvorbehalt vereinbart (kein Hinweis auf der Vorderseite der Rechnung auf die rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 37/14
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 17.6.2014 4 K 98/13
Normen: EnergieStG § 60 Abs 1, AO § 118
Erledigt durch: Urteil vom 10.11.2015, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung