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  • 20.01.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 Nr 1 · I R 45/14

    Nichtselbständige Arbeit, Ausland, Soldat, NATO, Steuerfreiheit, Progressionsvorbehalt, Treu und Glauben, Bindungswirkung

    Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr

    Unterliegen die vom Kläger für seine Tätigkeit für die ISAF in Afghanistan vereinnahmten Bezüge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Inland der Besteuerung? Sind diese ggf. im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen? Voraussetzungen für eine Bindung der Verwaltung an eine schriftlich erteilte Auskunft?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 45/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 14.5.2014 2 K 2244/12 EFG 2014, 1456

    Normen: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 32b Abs 1 Nr 4, NATOTrStat Art XIX

    Erledigt durch: Urteil vom 12.08.2015, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger