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  • 23.07.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 · VI R 89/04

    Geldwerter Vorteil, Arbeitslohn, Fahrtkosten

    Letzte Änderung: 23. Juli 2007, 17:25 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen Überlassung einer persönlichen, nicht übertragbaren Jahres-Netzkarte C an einen Ruhestandsbeamten nach dem Marktwert der Karte (Preis der Karte für einen Dritten) abzüglich Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag gem. § 8 Abs. 3 EStG oder nach den ersparten Kosten der tatsächlich durchgeführten Fahrten? (Vgl. a. Beschluss des BFH vom 29.10.2004 VI B 186/03, BFH/NV 2005, 206)

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 89/04

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 23.9.2004 4 K 3657/03 EFG 2005, 524

    Normen: EStG § 19, EStG § 8 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 12.04.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung