23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 34c Abs 5 · I R 36/14
Auslandstätigkeitserlass, Erlass, Urlaub
Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2014, 10:30 Uhr
Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Oktober 1983: Ist eine dreimonatige Tätigkeitsdauer lt. Abschn. II ATE bei einem monatlichen Wechsel von Arbeits- und Freizeitblöcken erfüllt? Handelt es sich bei den Freizeitblöcken um arbeitsrechtlichen Erholungsurlaub i.S. des Bundesurlaubsgesetzes? War das FA berechtigt seine ursprüngliche Billigkeitsentscheidung, die auf die Tätigkeit des Klägers im Ausland entfallenden Einkünfte von der Einkommensteuer freizustellen, gemäß § 130 AO zurückzunehmen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 36/14
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 9.4.2014 4 K 37/13
Normen: EStG § 34c Abs 5, AO § 130, AO § 163
Erledigt durch: Beschluss vom 07.01.2015 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger