21.05.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10d Abs 4 S 4 · IX R 22/14
Verlust, Verjährung
Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2014, 10:30 Uhr
Ist das Bestehen eines Einkommensteuerbescheids Anwendungsvoraussetzung für die neue Gesetzesregelung des § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG? Wenn dies bejaht wird: Wie ist mit Fällen umzugehen, wo eine Festsetzung der Einkommensteuer wegen Eintritt der Verjährung nicht mehr möglich ist, die Durchführung einer Verlustfeststellung wegen abweichender Verjährung aber schon?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 22/14
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 7.5.2014 15 K 14/14 E,F
Normen: EStG § 10d Abs 4 S 4, EStG § 10d Abs 4 S 5, EStG § 52 Abs 25 S 5
Erledigt durch: Urteil vom 13.01.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung