23.07.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 78/04
Bewirtungskosten, Werbemittel, Arbeitnehmer, Außendienst
Letzte Änderung: 23. Juli 2007, 17:24 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Aufwendungen eines Außendienstmitarbeiters für die Bewirtung von Geschäftspartnern des Arbeitgebers und für Werbemittel nur bei erfolgsabhängiger Entlohnung als Werbungskosten abziehbar? Liegt ein erfolgsabhängiges Gehalt nur dann vor, wenn eine Ableitung der Bezüge aus dem Umsatz, Gewinn oder einem anderen erfolgsabhängigen Merkmal möglich ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 78/04
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 26.11.2002 14 K 657/00 E EFG 2005, 1030
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 24.05.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger