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  • 23.07.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 78/04

    Bewirtungskosten, Werbemittel, Arbeitnehmer, Außendienst

    Letzte Änderung: 23. Juli 2007, 17:24 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Aufwendungen eines Außendienstmitarbeiters für die Bewirtung von Geschäftspartnern des Arbeitgebers und für Werbemittel nur bei erfolgsabhängiger Entlohnung als Werbungskosten abziehbar? Liegt ein erfolgsabhängiges Gehalt nur dann vor, wenn eine Ableitung der Bezüge aus dem Umsatz, Gewinn oder einem anderen erfolgsabhängigen Merkmal möglich ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 78/04

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 26.11.2002 14 K 657/00 E EFG 2005, 1030

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 24.05.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger