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  • 20.04.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 42/14

    Zivilprozess, Prozesskosten, Außergewöhnliche Belastung, Unfall, Schadensersatz, Schmerzensgeld

    Letzte Änderung: 20. April 2016, 15:45 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2014, 10:30 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit einem Zivilprozess wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines mit einem nicht verkehrssicheren Fahrrad erlittenen Verkehrsunfalls angefallene Kosten als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG abzugsfähig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 42/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 29.1.2014 7 K 3143/13 E

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 19.11.2015, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung