21.08.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 77/04
Bewirtungskosten, Arbeitnehmer, Berufliche Veranlassung
Letzte Änderung: 21. August 2007, 15:19 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Vom Arbeitgeber wegen Überschreitung des vorgegebenen Kostenrahmens nicht ersetzte Aufwendungen (ca. 11.000 ?) eines angestellten Pharmaberaters ohne erfolgsabhängiger Entlohnung für die Bewirtung von Kunden (Ärzte und deren Mitarbeiter) u.a. im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen, die wegen der Berufsgebundenheit der Kunden an den Wochentagen vielfach an Wochenenden und Feiertagen stattfanden, ausschließlich beruflich veranlasst und als Werbungskosten abziehbar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 77/04
Vorinstanz: Finanzgericht München 11.12.2002 1 K 4048/01 EFG 2003, 521
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 Nr 2, EStG § 12 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 12.04.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger