22.10.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 42d · VI R 74/04
Bewertung, Unterkunft, Arbeitslohn, Sachbezug
Letzte Änderung: 22. Oktober 2007, 11:31 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Bewertung der auf dem Krankenhausgelände belegenen Wohnheim-Unterkünfte zwingend mit den Werten der SachBezV, wenn die Arbeitnehmer hierfür die nach dem Tarifvertrag vereinbarten Zuzahlungen geleistet haben und diese Zuzahlungen der ortsüblichen Miete entsprechen? Kann bei dieser Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung begrifflich ein "steuerbarer Vorteil" gegeben sein oder begründet die Differenz zwischen ortsüblicher Miete und dem Wert nach der SachBezV eine im Rahmen des Dienstverhältnisses gewährte "verbilligte" Überlassung und damit steuerpflichtigen Arbeitslohn?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 74/04
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 2.9.2004 11 K 691/99 EFG 2005, 784
Normen: EStG § 42d, EStG § 8 Abs 2, SachBezV § 3
Erledigt durch: Urteil vom 23.08.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger