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  • 21.08.2007 · Erledigtes Verfahren · AO § 193 Abs 2 Nr 2 · VI R 68/04

    Außenprüfung, Übermaßverbot, Ermessen, Prüfungsort, Einkunftsmillionär

    Letzte Änderung: 21. August 2007, 15:19 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung und des Prüfungsortes (Amtsstelle des Bp-FA) für eine Außenprüfung bei einem Arbeitnehmer, der vor seinem Umzug in die USA wegen der Höhe seiner Einkünfte (sog. Einkunftsmillionär) Liquidität zur Verfügung gehabt hat, die er nicht zur Lebensführung benötigt hat und mit der er möglicherweise nicht erklärte Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus Spekulations- bzw. privaten Veräußerungsgeschäften erzielt haben könnte. Liegt eine Verletzung des Übermaßverbots vor, weil sich das Aufklärungsbedürfnis des FA allein auf die Zuordnung des Kl. zur Klasse der Einkunftsmillionäre begründet und somit als "ins Blaue hinein" zu werten ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 68/04

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 23.7.2004 1 K 2437/02 AO EFG 2005, 922

    Normen: AO § 193 Abs 2 Nr 2, AO § 200 Abs 2, GG Art 20, GG Art 28 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 26.07.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger