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  • 22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · UStG § 2 Abs 1 · XI R 8/14

    Unternehmer, Verpachtung, Investition, Blockheizkraftwerk, Vorsteuerabzug

    Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr

    Umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei der Verpachtung eines Blockheizkraftwerks:Ist der Erwerber und Verpächter eines --angeblich-- nicht gelieferten Blockheizkraftwerks, welches der Stromgewinnung und Energieeinspeisung nach dem EEG dient, unternehmerisch tätig oder handelt es sich bloß um eine auf Gestellung von Kapital gerichtete Investition auf privater Vermögensebene?
    Nach Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Kollroß durch Urteil vom 31. Mai 2018 C-660/16 und C-661/16 wird das Verfahren fortgeführt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 8/14

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 30.04.2013 4 K 840/11 EFG 2013, 1613

    Normen: UStG § 2 Abs 1, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 05.12.2018, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger