22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · UStG § 2 Abs 1 · XI R 8/14
Unternehmer, Verpachtung, Investition, Blockheizkraftwerk, Vorsteuerabzug
Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr
Umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei der Verpachtung eines Blockheizkraftwerks:Ist der Erwerber und Verpächter eines --angeblich-- nicht gelieferten Blockheizkraftwerks, welches der Stromgewinnung und Energieeinspeisung nach dem EEG dient, unternehmerisch tätig oder handelt es sich bloß um eine auf Gestellung von Kapital gerichtete Investition auf privater Vermögensebene?
Nach Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Kollroß durch Urteil vom 31. Mai 2018 C-660/16 und C-661/16 wird das Verfahren fortgeführt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 8/14
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 30.04.2013 4 K 840/11 EFG 2013, 1613
Normen: UStG § 2 Abs 1, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 05.12.2018, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger