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  • 21.09.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 34/14

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Darlehensforderung, Zugewinnausgleich, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten

    Letzte Änderung: 21. September 2016, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit Zivilprozessen wegen einer behaupteten Darlehensforderung und eines geltend gemachten Zugewinnausgleichs angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 34/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 16.12.2013 7 K 2195/12 E

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 15.06.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung