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  • 20.11.2015 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 17/14

    Vorsteuerabzug, Vertrauensschutz, Falsche Angaben

    Letzte Änderung: 20. November 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr

    Darf ein den Vorsteuerabzug begehrender Unternehmer auf die Angaben seines Lieferanten vertrauen und ist ihm der Vorsteuerabzug auch dann zu gewähren, wenn sich diese Angaben später als falsch erweisen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 17/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 15.2.2013 1 K 720/12 U

    Normen: UStG § 15 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 10.09.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger