20.11.2015 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 17/14
Vorsteuerabzug, Vertrauensschutz, Falsche Angaben
Letzte Änderung: 20. November 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr
Darf ein den Vorsteuerabzug begehrender Unternehmer auf die Angaben seines Lieferanten vertrauen und ist ihm der Vorsteuerabzug auch dann zu gewähren, wenn sich diese Angaben später als falsch erweisen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 17/14
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 15.2.2013 1 K 720/12 U
Normen: UStG § 15 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 10.09.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger