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  • 20.11.2015 · Erledigtes Verfahren · UStG § 18 Abs 9 · V R 9/14

    Vorsteuervergütung, Ausschlussfrist, Amtlicher Vordruck

    Letzte Änderung: 20. November 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr

    1. Ist ein Antrag auf Vorsteuervergütung, der innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gestellt worden ist bzw. in dem nicht alle vorgesehenen entscheidungserheblichen Angaben und Erklärungen abgegeben worden sind, unwirksam?
    2. Kann nach Ablauf der Vergütungsfrist die zur Entscheidung über den Vergütungsantrag erhebliche Erklärung über die Verwendung aufgeführter Leistungen für Zwecke des Unternehmens gemäß Abschnitt 9 Buchst. a des Vordrucks nachgetragen werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 9/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 21.3.2013 2 K 586/10 EFG 2014, 1052

    Normen: UStG § 18 Abs 9

    Erledigt durch: Urteil vom 24.09.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger