21.09.2015 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 17/14
Pensionsanspruch, Gesellschafter-Geschäftsführer, Verdeckte Gewinnausschüttung
Letzte Änderung: 21. September 2015, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr
Stellt die nachträgliche Erhöhung der zugesagten Pensionsansprüche eines (nicht beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführers durch die Erhöhung seiner Aktivbezüge eine nachträgliche Pensionszusage dar, für die die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien der typisierenden Betrachtungsweise zur "Erdienbarkeit einer Pensionszusage" erfüllt sein müssen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 17/14
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 9.12.2013 6 K 1754/10 K,G EFG 2014, 860
Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 20.05.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger