21.08.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 17/14
Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Erbschein, Prozesskostenhilfe, Gegenwert
Letzte Änderung: 21. August 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr
Sind im Zusammenhang mit einem Erbscheinsverfahren angefallene Rechtsanwalts- und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Steht der Gegenwert der Erbschaft der Anerkennung der Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung entgegen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 17/14
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 11.2.2014 13 K 3724/12 E EFG 2014, 850
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 18.06.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger