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  • 24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 · VI R 36/04

    Verbilligte Überlassung, Ware, Arbeitslohn, Dritter, Verbundene Unternehmen

    Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Geldwerter Vorteil durch Preisermäßigungen Dritter und aus der verbilligten Überlassung von Waren zu Preisen, die zwar unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung lagen, sich aber als üblicher Endpreis am Verbrauchsort an den günstigen Tagespreisen von örtlichen Wettbewerbern orientiert haben. Wirkt der Arbeitgeber an den von Dritten gewährten Preisvorteilen mit, wenn über eine Person, die am Arbeitgeber und am Dritten entweder maßgeblich beteiligt ist oder die Geschäftsführung innehat, eine Verbindung besteht (verbundene Unternehmen i.S. des § 15 AktG)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 36/04

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 27.5.2004 11 K 766/00 EFG 2004, 1287

    Normen: EStG § 19 Abs 1, EStG § 8 Abs 2 S 1, LStDV § 2 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 12.04.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger