24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 · VI R 36/04
Verbilligte Überlassung, Ware, Arbeitslohn, Dritter, Verbundene Unternehmen
Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Geldwerter Vorteil durch Preisermäßigungen Dritter und aus der verbilligten Überlassung von Waren zu Preisen, die zwar unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung lagen, sich aber als üblicher Endpreis am Verbrauchsort an den günstigen Tagespreisen von örtlichen Wettbewerbern orientiert haben. Wirkt der Arbeitgeber an den von Dritten gewährten Preisvorteilen mit, wenn über eine Person, die am Arbeitgeber und am Dritten entweder maßgeblich beteiligt ist oder die Geschäftsführung innehat, eine Verbindung besteht (verbundene Unternehmen i.S. des § 15 AktG)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 36/04
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 27.5.2004 11 K 766/00 EFG 2004, 1287
Normen: EStG § 19 Abs 1, EStG § 8 Abs 2 S 1, LStDV § 2 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 12.04.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger