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  • 21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 Nr 1 · VI R 30/04

    Krankentagegeld, Schweiz, Arbeitslohn, Steuerfreiheit

    Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Sind Einnahmen, die der als Grenzgänger tätige Kläger während seiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit von seinem Arbeitgeber in der Schweiz und später nach seinem Ausscheiden aus der Firma von seiner schweizerischen Krankenversicherung im Rahmen eines Kollektiv-Versicherungsvertrages nach dem Obligationenrecht direkt ausbezahlt bekommen hat, nach § 3 Nr. 1a EStG als "Leistungen aus einer Krankenversicherung" steuerfrei? Knüpft diese Vorschrift nur an die Art der Einnahmen und nicht daran an, wer die Krankenversicherung abgeschlossen und wer die Prämienzahlungen geleistet hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 30/04

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 12.2.2000 2 K 164/00 EFG 2005, 851

    Normen: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 3 Nr 1a

    Erledigt durch: Urteil vom 15.11.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger