21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 11 Abs 1 S 1 · VI R 66/03
Zufluss, Arbeitslohn, Nachzahlung, Forderungsübergang
Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Umfang und Besteuerungszeitpunkt einer mit zurückgefordertem Arbeitslosengeld verrechneten Gehaltsnachzahlung aufgrund eines Arbeitsgerichtsurteils. Ist die im Jahre 1999 ausgezahlte Gehaltsnachzahlung für 1997 und 1998 unter Berücksichtigung des negativen Progressionsvorbehalts für die ursprünglich in diesen Jahren bezogenen Lohnersatzleistungen als sonstiger Bezug im Zuflussjahr in voller Höhe zu versteuern oder gelten die durch den Forderungsübergang gem. § 115 Abs. 1 SGB 10 vom Arbeitgeber unmittelbar dem Arbeitsamt zurückgezahlten Lohnersatzleistungen als nicht zugeflossen, da der Arbeitnehmer über diesen Betrag nicht die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 66/03
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 2.10.2003 1 K 1499/02 EFG 2004, 185
Normen: EStG § 11 Abs 1 S 1, EStG § 19 Abs 1, EStG § 38a Abs 1 S 3, SGB 10 § 115 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 15.11.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung