23.03.2015 · Erledigtes Verfahren · AO § 179 Abs 1 · I R 71/13
Zuständigkeit, Gesonderte Feststellung, Selbständige Arbeit, Betriebsstätte
Letzte Änderung: 23. März 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr
War das beklagte Finanzamt für die Ermittlung der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit des Klägers örtlich zuständig oder hätten diese (durch das Betriebsstättenfinanzamt) gesondert festgestellt werden müssen? Sind hierfür die Verhältnisse im Zeitpunkt des Veranlagungsverfahrens oder am Ende des Gewinnermittlungszeitraums maßgebend (Wechsel der Zuständigkeit durch Verlegung der Betriebsstätte während des Rechtsbehelfsverfahrens)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 71/13
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 11.12.2012 8 K 8084/10
Normen: AO § 179 Abs 1, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst b, AO § 180 Abs 3 Nr 2, EStG § 18, AO § 18 Abs 1 Nr 3, DBA PRT, DBA AUS
Erledigt durch: Urteil vom 21.10.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger