21.05.2015 · Erledigtes Verfahren · UStG § 1 Abs 1a · XI R 42/13
Geschäftsveräußerung im Ganzen, Vorsteuerabzug
Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2014, 09:27 Uhr
Ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG auch dann anzunehmen, wenn es sich bei der übertragenen Geschäftsausstattung zwar um eine für die Fortführung des Betriebes wesentliche Sachgesamtheit handelt, der Erwerber jedoch die weiteren, zum Betrieb erforderlichen Gegenstände einschließlich der Räumlichkeiten von einem Dritten anpachtet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 42/13
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 12.7.2013 1 K 4421/10 U
Normen: UStG § 1 Abs 1a, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 04.02.2015, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger