20.04.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1 Nr 1b · X R 7/14
Sonderausgabe, Versorgungsausgleich, Ehescheidung
Letzte Änderung: 20. April 2015, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2014, 09:27 Uhr
Kommt für die im Rahmen der Ehescheidung vereinbarten Zahlungen aus einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich ein Sonderausgabenabzug in voller Höhe in Betracht, wenn der an den Versorgungsempfänger geleistete Teil der Bezüge nur nach Abzug des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag der Besteuerung unterliegt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 7/14
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 19.3.2013 12 K 765/12
Normen: EStG § 10 Abs 1 Nr 1b, EStG § 19 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 09.12.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger