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  • 22.10.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 40b Abs 1 · VI R 9/03

    Direktversicherung, Laufzeit, Pauschalierung, Lohnsteuer

    Letzte Änderung: 22. Oktober 2007, 11:31 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Kann die Lohnsteuer von den Beiträgen für die als Kapitalversicherung ausgestaltete Direktversicherung zugunsten der in den vorzeitigen Ruhestand ausgeschiedenen Arbeitnehmer mit dem Pauschsteuersatz von 15 v.H. erhoben werden, wenn die Laufzeit der Verträge unter fünf Jahren liegt? Ist diese von der Finanzverwaltung geforderte Fünfjahresfrist (Abschn. 129 Abs. 3 Satz 6 LStR 1993) nicht gerechtfertigt, weil eine Mindestlaufzeit für die Direktversicherungen in § 40b Abs. 1 EStG nicht gesetzlich vorgegeben ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 9/03

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 11.12.2002 7 K 175/99 EFG 2003, 883

    Normen: EStG § 40b Abs 1, EStG § 42d, LStR Abschn 129 Abs 3 S 6

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 07.09.2007.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung