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  • 23.03.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 34 Abs 3 S 1 · X R 56/13

    Veräußerungsgewinn, Wahlrecht, Änderung, Rücknahme, Tarifermäßigung

    Letzte Änderung: 23. März 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2014, 09:27 Uhr

    Rücknahme des Antrags auf ermäßigte Besteuerung eines Veräußerungsgewinns: Eröffnet § 34 Abs. 3 Satz 1 EStG ein unbefristetes Wahlrecht, das ohne Einschränkung durch § 351 AO auch noch nach Ergehen eines Änderungsbescheides ausgeübt werden kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 56/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 19.11.2013 13 K 3624/11 E

    Normen: EStG § 34 Abs 3 S 1, AO § 351

    Erledigt durch: Urteil vom 09.12.2015, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung