23.04.2007 · Erledigtes Verfahren · FGO § 110 · VI R 63/02
Bindung, Urteil, Neue Tatsache, Sprachkurs
Letzte Änderung: 23. April 2007, 13:40 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
War das Finanzamt berechtigt einen verbösernden berichtigten ESt-Bescheid zu erlassen, obwohl ein rechtskräftiges FG-Urteil vorlag, das zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Auslandssprachkurses Stellung genommen hatte? Im berichtigten Steuer-Bescheid wurden im Gegensatz zum ursprünglichen Bescheid (und zum FG-Urteil) keinerlei Aufwendungen für den Sprachkurs anerkannt, weil sich bei der Beweisaufnahme beim FG neue Tatsachen ergeben hatten.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 63/02
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 2.9.1999 6 K 294/98
Normen: FGO § 110, AO § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 19.12.2006, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger