Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EnergieStG § 11 Abs 4 · VII R 40/13

    Energiesteuer, Steueraussetzung, Versandverfahren, Fehlmenge

    Letzte Änderung: 24. August 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr

    Erhebung von Energiesteuer durch die deutsche Zollbehörde auf die vom Empfänger festgestellte Fehlmenge des Gasöls, das im innergemeinschaftlichen Steueraussetzungsverfahren von den Niederlanden nach Deutschland verbracht worden ist.
    Liegt eine Unregelmäßigkeit i.S. des § 14 Abs. 1 EnergieStG vor?
    Wurde eine Unregelmäßigkeit während der Beförderung begangen?
    Ist die deutsche Zollbehörde für die Erhebung der Energiesteuer auf die Fehlmenge zuständig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 40/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 13.6.2013 4 K 80/12

    Normen: EnergieStG § 11 Abs 4, EnergieStG § 14, EGRL 118/2008 Art 10

    Erledigt durch: Urteil vom 31.05.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger