24.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EnergieStG § 11 Abs 4 · VII R 40/13
Energiesteuer, Steueraussetzung, Versandverfahren, Fehlmenge
Letzte Änderung: 24. August 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr
Erhebung von Energiesteuer durch die deutsche Zollbehörde auf die vom Empfänger festgestellte Fehlmenge des Gasöls, das im innergemeinschaftlichen Steueraussetzungsverfahren von den Niederlanden nach Deutschland verbracht worden ist.
Liegt eine Unregelmäßigkeit i.S. des § 14 Abs. 1 EnergieStG vor?
Wurde eine Unregelmäßigkeit während der Beförderung begangen?
Ist die deutsche Zollbehörde für die Erhebung der Energiesteuer auf die Fehlmenge zuständig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 40/13
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 13.6.2013 4 K 80/12
Normen: EnergieStG § 11 Abs 4, EnergieStG § 14, EGRL 118/2008 Art 10
Erledigt durch: Urteil vom 31.05.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger