23.12.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 5 · VI R 95/13
Verpflegungsmehraufwand, Auswärtstätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit, Dreimonatsfrist, Berechnungsmethode, Abwesenheit
Letzte Änderung: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr
Gleichsetzung mit doppelter Haushaltsführung: Ist die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG bei dem Ansatz der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen eines Außendienstmitarbeiters anzuwenden, der seine Arbeitsleistung an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten erbringt, die er unter der Woche von einem in einer Pension angemieteten Zimmer aus aufsucht? Sind die Abwesenheitszeiten von dem Pensionszimmer bei der Berechnung maßgeblich?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 95/13
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 12.11.2013 4 K 1498/11
Normen: EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 08.10.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger