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  • 21.08.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 94/13

    Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Kaufpreis, GmbH-Anteil, Gesellschafter-Geschäftsführer, Neue Tatsache, Wertermittlung

    Letzte Änderung: 21. August 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr

    Erwerb von einbringungsgeborenen Anteilen i.S. von § 21 UmwStG an einer GmbH (50 %) unter gleichzeitiger Bestellung zum Geschäftsführer: Ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem üblichen Endpreis am Abgabeort und dem vereinbarten Kaufpreis der GmbH-Anteile Arbeitslohn? - Stellt der als Schlussfolgerung aus den den Wert der GmbH beeinflussenden Umständen und den Umständen, die zur Übertragung der GmbH-Anteile geführt haben, ermittelte Wert eine neue Tatsache dar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 94/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 8.8.2013 11 K 3681/12 E

    Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1, UmwStG § 21, AO § 173 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 26.06.2014.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger