21.10.2014 · Erledigtes Verfahren · VermBG 5 § 2 Abs 1 Nr 5 Buchst a · VI R 90/13
Vermögenswirksame Leistung, Auslegung, Miteigentumsanteil, Aufteilung, Immobilienfonds
Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr
Dürfen mit einer einschränkenden Auslegung des § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a 5. VermBG in der im Streitfall anzuwendenden Fassung die Intentionen der gesetzlichen Neufassung vorweggenommen werden (keine Anwendung bei Erwerb von Miteigentumsanteilen im tausendstel Bereich, Erforderlichkeit des Vorliegens der Förderungsbedingungen für beide Anlageformen bei einer Anlageform, die sowohl in Wohngebäude als auch in festverzinsliche Wertpapiere und Aktien investiert)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 90/13
Vorinstanz: Finanzgericht München 24.10.2013 11 K 436/12
Normen: VermBG 5 § 2 Abs 1 Nr 5 Buchst a, VermBG 5 § 15 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 05.06.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger