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  • 19.03.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 Nr 1 · VI R 159/01

    Arbeitslohn, Aktienoption, Zufluss, Außerordentliche Einkünfte, Mehrjährige Tätigkeit

    Letzte Änderung: 19. März 2007, 13:09 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Sind Einnahmen aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten in m e h r e r e n aufeinanderfolgenden Veranlagungszeiträumen während des fünf- bzw. zehnjährigen Optionszeitraums wegen der dadurch fehlenden Zusammenballung laufender Arbeitslohn oder tarifbegünstigte "außerordentliche" Einkünfte i. S. von § 34 Abs. 3 EStG in der für das Streitjahr 1998 geltenden Fassung? Ist die Außerordentlichkeit der Einkünfte zwingend erforderlich, wenn bereits das Tatbestandsmerkmal "Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit" gegeben ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 159/01

    Vorinstanz: Finanzgericht München 24.10.2001 1 K 5201/99 EFG 2002, 276

    Normen: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 34 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 19.12.2006, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger