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  • 21.02.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4a · IV R 46/13

    Landwirtschaft, Grundstück, Entnahme, Überentnahme, Vorweggenommene Erbfolge

    Letzte Änderung: 21. Februar 2017, 09:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr

    Liegt eine Entnahme im Sinne von § 4 Abs. 4a EStG vor, wenn ein Grundstück des Anlagevermögens, dessen Buchwert den Teilwert übersteigt, anlässlich der Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge in das Privatvermögen überführt wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 46/13

    Vorinstanz: Finanzgericht München 26.9.2013 5 K 2563/11

    Normen: EStG § 4 Abs 4a, EStG § 4 Abs 1 S 2, EStG § 13

    Erledigt durch: Urteil vom 24.11.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung