22.09.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6a Abs 2 · I R 76/13
Pensionsrückstellung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer
Letzte Änderung: 22. September 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr
Ausscheiden des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers vor Ablauf der Erdienenszeit für seinen Versorgungsanspruch aus der Gesellschaft: stellen die bis dahin gebildeten Pensionsrückstellungen und die weiteren Zuführungen zu den Rückstellungen in vollem Umfang verdeckte Gewinnausschüttungen dar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 76/13
Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 18.9.2013 1 K 1124/12
Normen: EStG § 6a Abs 2, KStG § 8 Abs 3 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 25.06.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung