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  • 22.09.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6a Abs 2 · I R 76/13

    Pensionsrückstellung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer

    Letzte Änderung: 22. September 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr

    Ausscheiden des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers vor Ablauf der Erdienenszeit für seinen Versorgungsanspruch aus der Gesellschaft: stellen die bis dahin gebildeten Pensionsrückstellungen und die weiteren Zuführungen zu den Rückstellungen in vollem Umfang verdeckte Gewinnausschüttungen dar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 76/13

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 18.9.2013 1 K 1124/12

    Normen: EStG § 6a Abs 2, KStG § 8 Abs 3 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 25.06.2014, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung