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  • 23.03.2015 · Erledigtes Verfahren · HGB § 272 · I R 53/13

    Wandelschuldverschreibung, Verzinsung, Kapitalrücklage, Rechnungsabgrenzung, Verdeckte Gewinnausschüttung

    Letzte Änderung: 23. März 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr

    Bilanzielle Behandlung von niedrigverzinslich ausgegeben Namenswandelschuldverschreibungen: Ist der nach der kürzest möglichen Laufzeit einer Anleihe bemessene Zinsvorteil, als der für das Wandlungsrecht erzielte Betrag, im Zeitpunkt der Ausgabe der Schuldverschreibung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB und daneben ein (über die Laufzeit linear aufzulösender) aktiver Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen? Führt die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens bei vorzeitiger Wandlung zu einer Vermögensminderung und somit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung an die Neuaktionäre?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 53/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 11.6.2013 8 K 8326/10

    Normen: HGB § 272, KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger