21.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 93/13
Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Erbauseinandersetzung
Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr
Sind im Zusammenhang mit einem Erbschaftsverfahren und einem Verfahren wegen der Höhe der Rechtsanwaltsvergütung angefallene Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 93/13
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 12.11.2013 3 K 1665/12
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 20.01.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung