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  • 21.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 93/13

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Erbauseinandersetzung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit einem Erbschaftsverfahren und einem Verfahren wegen der Höhe der Rechtsanwaltsvergütung angefallene Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 93/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 12.11.2013 3 K 1665/12

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 20.01.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung