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  • 20.04.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 78/13

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten

    Letzte Änderung: 20. April 2016, 15:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit einem Arzthaftungsprozess angefallene Gutachterkosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 78/13

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 4.4.2013 13 K 850/12

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2015, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung