20.04.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 78/13
Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten
Letzte Änderung: 20. April 2016, 15:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr
Sind im Zusammenhang mit einem Arzthaftungsprozess angefallene Gutachterkosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 78/13
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 4.4.2013 13 K 850/12
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2015, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung