Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 22.09.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 · IX R 48/13

    Veräußerungsgewinn, Wertzuwachs, Abschreibung

    Letzte Änderung: 22. September 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2013, 15:46 Uhr

    Handelt es sich bei im Rahmen der Berechnung eines Veräußerungsgewinns nach § 23 Abs. 3 EStG zu berücksichtigenden (Sonder-)Abschreibungen um "Wertzuwächse" im Sinne der BVerfG-Rechtsprechung, bezüglich derer der Veräußerer vor Änderung der Spekulationsfrist durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 darauf vertrauen durfte, diese -ggf. anteilig - steuerfrei vereinnahmen zu können, sodass eine Berücksichtigung durch konkrete Zuordnung zu den Besitzzeiten zu erfolgen hat und somit eine "pro-rata-temporis" im Rahmen einer linearen Zuordnung/Aufteilung des ermittelten Veräußerungsgewinns ausscheidet?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 48/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 25.4.2013 8 K 3988/11 F

    Normen: EStG § 23

    Erledigt durch: Urteil vom 06.05.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung