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  • 21.01.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 9 S 1 Halbs 2 · VIII R 54/13

    Schuldzinsen, Nachträgliche Werbungskosten, Wesentliche Beteiligung, Veräußerung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2013, 15:46 Uhr

    Sind Schuldzinsen, die auf die Finanzierung eines Gesellschafterdarlehens entfallen, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im Streitjahr 2009 zu berücksichtigen, wenn die GmbH-Beteiligung bereits vor dem Veranlagungszeitraum 2009 veräußert wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 54/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 27.2.2013 2 K 2532/11

    Normen: EStG § 20 Abs 9 S 1 Halbs 2, EStG § 52a Abs 10 S 10

    Erledigt durch: Urteil vom 01.07.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger