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  • 18.12.2014 · Erledigtes Verfahren · StromStG § 9b · VII R 39/13

    Stromsteuer, Steuerentlastung

    Letzte Änderung: 18. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2013, 15:46 Uhr

    Stromsteuerentlastung (Januar bis März 2011) für den zum Betrieb von Straßenbeleuchtungsanlagen durch ein Versorgungsunternehmen eingesetzten Strom.
    Ist "Nutzer" des Lichts der Straßenbeleuchtung i.S. des § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG das Versorgungsunternehmen oder die Verkehrsteilnehmer und Anlieger der Straße?
    Ist das Versorgungsunternehmen zumindest wirtschaftlicher Nutzer des Lichts?
    Kann § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG aufgrund der Unbestimmtheit seines Inhalts als Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung gesehen werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 39/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 12.6.2013 4 K 4017/12 VSt

    Normen: StromStG § 9b

    Erledigt durch: Urteil vom 24.09.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger