18.12.2014 · Erledigtes Verfahren · StromStG § 9b · VII R 39/13
Stromsteuer, Steuerentlastung
Letzte Änderung: 18. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2013, 15:46 Uhr
Stromsteuerentlastung (Januar bis März 2011) für den zum Betrieb von Straßenbeleuchtungsanlagen durch ein Versorgungsunternehmen eingesetzten Strom.
Ist "Nutzer" des Lichts der Straßenbeleuchtung i.S. des § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG das Versorgungsunternehmen oder die Verkehrsteilnehmer und Anlieger der Straße?
Ist das Versorgungsunternehmen zumindest wirtschaftlicher Nutzer des Lichts?
Kann § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG aufgrund der Unbestimmtheit seines Inhalts als Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung gesehen werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 39/13
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 12.6.2013 4 K 4017/12 VSt
Normen: StromStG § 9b
Erledigt durch: Urteil vom 24.09.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger