22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 · VI R 72/13
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Vorweggenommene Werbungskosten, Pilot, Verkehrsflugzeugführer, Ausbildungsdienstverhältnis
Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 28. November 2013, 10:31 Uhr
1. Liegt den als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemachten Aufwendungen für die erstmalige Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ein die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen begründendes Ausbildungsdienstverhältnis i.S. des § 12 Nr. 5 EStG zugrunde?2. Ist die steuerliche Rückwirkung des § 9 Abs. 6 und des § 12 Nr. 5 EStG in der Fassung des Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl I 2011, 2592) verfassungskonform?3. Verstößt die streitige Nichtanerkennung der Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten wegen Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips gegen die Verfassung?
Im Verfahren VI R 72/13 erging am 17. Juli 2014 ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 27/14). Das Verfahren VI R 72/13 ist durch Beschluss vom 17. Juli 2014 ausgesetzt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 72/13
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 04.09.2013 2 K 159/11 EFG 2013, 1995
Normen: EStG § 19, EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, EStG § 52 Abs 23d, EStG § 52 Abs 30a, EStG § 10d Abs 4, EStG § 2 Abs 2, BeitrRLUmsG Art 2, BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4
Erledigt durch: Vorlage an BVerfG (Beschluss vom 17.07.2014) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger