Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 Abs 1 · VI R 56/13

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Rechtsanwaltskosten, Unterhalt, Zwangsläufigkeit

    Letzte Änderung: 3. August 2016, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 28. November 2013, 10:31 Uhr

    Sind Anwaltskosten, die einem unterhaltspflichtigen Kindesvater im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, das einen durch die Kindesmutter gestellten Unterhaltsabänderungsantrag zum Gegenstand hatte und das im Wege einer gerichtlichen Vergleichs unter Kostenaufhebung beendet wurde, seitens des Kindesvaters als außergewöhnliche Belastung abziehbar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 56/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 26.6.2013 7 K 2700/12 EFG 2013, 1665

    Normen: EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 2 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 18.02.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung