03.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 Abs 1 · VI R 56/13
Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Rechtsanwaltskosten, Unterhalt, Zwangsläufigkeit
Letzte Änderung: 3. August 2016, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 28. November 2013, 10:31 Uhr
Sind Anwaltskosten, die einem unterhaltspflichtigen Kindesvater im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, das einen durch die Kindesmutter gestellten Unterhaltsabänderungsantrag zum Gegenstand hatte und das im Wege einer gerichtlichen Vergleichs unter Kostenaufhebung beendet wurde, seitens des Kindesvaters als außergewöhnliche Belastung abziehbar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 56/13
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 26.6.2013 7 K 2700/12 EFG 2013, 1665
Normen: EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 2 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.02.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung