23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 Abs 1 · IV R 31/13
Personengesellschaft, Gewerbebetrieb, Gewerbeverlust, Steuerschuldner, Unternehmensidentität, Unternehmeridentität
Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 28. November 2013, 10:31 Uhr
Ist für eine Personengesellschaft ein vortragsfähiger Gewerbeverlust festzustellen, obwohl Gewerbesteuermessbescheide für nachfolgende Besteuerungszeiträume mit der Begründung, sie habe keinen Gewerbebetrieb mehr unterhalten, bestandskräftig aufgehoben wurden? Berechtigt der Befund, die Personengesellschaft sei nicht mehr als Gewerbesteuersubjekt anzusehen, zur rückwirkenden Aufhebung bestandskräftiger Verlustfeststellungsbescheide? Welche Bedeutung hat ein möglicher Verlust der Unternehmens- oder Unternehmeridentität für die gewerbesteuerliche Verlustfeststellung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 31/13
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 29.2.2012 5 K 1555/2008
Normen: GewStG § 2 Abs 1, GewStG § 10a
Erledigt durch: Urteil vom 07.09.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger