19.09.2008 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 8 Buchst d J: 1999 · V R 32/06
Steuerfreiheit, Technische Unterstützung, Kreditinstitut, Überweisung
Letzte Änderung: 19. September 2008, 14:07 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Sind Leistungen, die ein Rechenzentrum gegenüber Kreditinstituten erbringt, als steuerfreier Umsatz im Überweisungsverkehr anzusehen, wenn sie lediglich die technische und elektronische Unterstützung der Kreditinstitute umfasst und die Kreditinstitute die für den Überweisungsumsatz wesentlichen und spezifischen Tätigkeiten ausführen?
Gilt dies entsprechend für im Lastschriftverfahren, im Zahlungsverkehr, im Einlagengeschäft und im Kontokorrentgeschäft erbrachten Umsätze, wenn sich die Verantwortung des Rechenzentrums auf die technische Ausführung beschränkt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 32/06
Vorinstanz: Finanzgericht München 9.3.2005 3 K 5039/02 EFG 2005,1397
Normen: UStG § 4 Nr 8 Buchst d J: 1999, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst d Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 12.06.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger