21.08.2015 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 · VII R 37/13
Abrechnungsbescheid, Insolvenz, Aufrechnung, Anfechtbarkeit, Verjährung
Letzte Änderung: 21. August 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2013, 16:27 Uhr
Aufrechnung eines Vorsteueranspruchs des Insolvenzverwalters aus seiner Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter mit Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Insolvenzschuldners:Sind der Vorsteueranspruch des Insolvenzverwalters aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung und der Umsatzsteueranspruch des FA erloschen oder bestehen diese für die Dauer und den Zweck des Insolvenzverfahrens fort, weil die Voraussetzungen des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO zum Zeitpunkt der Aufrechnung noch vorgelegen haben und die Aufrechnung deshalb insolvenzrechtlich unzulässig war?
Unterliegt die "anfechtbare Rechtshandlung" gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO einer Verjährung und wenn ja, wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 37/13
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 6.6.2013 5 K 2/13
Normen: AO § 218 Abs 2, InsO § 96 Abs 1 Nr 3, InsO § 129, InsO § 146 Abs 1, BGB § 195, BGB § 199 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 05.05.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung