22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 6 · VI R 48/13
Erststudium, Tierarzt, Vorweggenommene Werbungskosten
Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2013, 16:26 Uhr
Stellen Aufwendungen für ein Erststudium zur Tierärztin, das außerhalb eines Dienstverhältnisses absolviert wird, abzugsfähige Werbungskosten dar, weil ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der späteren, auf Einkünfteerzielung gerichteten Berufstätigkeit besteht?
Das Verfahren VI R 48/13 ist durch Beschluss vom 14. Januar 2015 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 23, 24/14 ausgesetzt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 48/13
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 14.05.2013 13 K 89/12
Normen: EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, BeitrRLUmsG Art 2, BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4
Erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 14.01.2015) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger