21.11.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 11 Abs 1 · VI R 46/13
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Arbeitslohn, Zufluss, Verfügungsmacht, Ablösezahlung, Pensionszusage, Fiktion
Letzte Änderung: 21. November 2016, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2013, 16:26 Uhr
Liegt bei der Übertragung einer Pensionszusage von einer durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer beherrschten GmbH auf eine andere von demselben Gesellschafter-Geschäftsführer beherrschte GmbH gegen Zahlung eines Ablösebetrages von der abgebenden an die übernehmende GmbH und Weiterführung der Pensionszusage durch die übernehmende GmbH in Höhe des Ablösebetrages in dem Veranlagungszeitraum, in dem die Ablösezahlung an die übernehmende GmbH erfolgt ist, ein Zufluss (§ 11 Abs. 1 EStG) steuerpflichtigen Arbeitslohns seitens des Gesellschafter-Geschäftsführers vor?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 46/13
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 10.4.2013 9 K 2247/10
Normen: EStG § 11 Abs 1, EStG § 3 Nr 55, BGB § 415 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.08.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger